Zusätzliche Betreuungsleistungen
Ist ihre Alltagskompetenz eingeschränkt? Betreuungsleistungen ab Pflegestufe 0! Die Pflegeversicherung bietet gerade Senioren mit eingeschränkter Alltagskompetenz seit 01.07.2008 einen erheblichen verbesserten zusätzlichen Betreuungsbetrag, auch wenn sie nicht die Voraussetzungen für die Pflegestufe I erfüllen (die so genannte Pflegestufe 0). Richtlinien zur Einstufung für den Anspruch auf zusätzliche Betreuungsleistung, erfolgt nicht durch eine bestimmte Diagnose, wie bei der Alzheimer Krankheit, die eine Sonderform der Demenz ist, sondern "Eerhebliche Einschränkung der Alltagskompetenz" wird zum Maßstab genommen (SGB XI § 45a-b).
Dieser Begriff umfasst unterschiedliche Bereiche vom Hilfebedarf. Hier ist die Liste dazu:Unterschiedliche Bereiche von Hilfebedarf:
- unkontrolliertes Verlassen des Wohnbereiches (Weglauftendenz);
- gefährdende Situationen herbeiführt oder nicht erkennt,
- unsachgemäß mit gefährlichen Gegenständen oder Substanzen umgeht,
- sich in Verkennung der Situation tätlich oder verbal aggressiv verhält,
- in speziellen Situationen inadäquates Verhalten zeigt,
- unfähig ist die eigene körperlichen und seelischen Gefühle oder Bedürfnisse wahrzunehmen,
- aufgrund einer therapieresistenten Depression oder Angststörung unfähig ist, sich kooperativ zu zeigen und therapeutische oder schützende Maßnahmen anzunehmen,
- aufgrund seiner/ihrer Störung der höheren Hirnfunktion und seines/ihres herabgesetzten Urteilsvermögens, Probleme bei der Bewältigung von sozialen Alltagsleistung hat,
- eine gestörten Tag-/Nacht-Rhythmus hat, d.h., nachts aktiv ist
- Unfähig ist, den Tagesablauf eigenständig zu planen und zu strukturieren,
- Alltagssituationen verkennt und entsprechend unangemessen reagiert,
- sich aufgrund einer stark wechselhaften Gefühlslage emotional unkontrolliert verhält,
- überwiegend niedergeschlagen, verzagt hilflos und hoffnungslos ist.
Die Alltagskompetenz ist erheblich eingeschränkt, wenn der Gutachter des Medizinischen Dienstes (MDK) bei dem Pflegebedürftigen wenigstens in zwei Bereichen, davon mindestens einmal aus einem der Bereiche 1 bis 9, dauerhafte und regelmäßige Schädigungen oder Fähigkeitsstörungen feststellt. Für den erhöhten Betrag muss ein weiteres Kriterium entweder aus den Bereichen 1. - 5. oder 9. oder 11 hinzukommen.
Wir können Ihnen anbieten
Fördernde Einzelbetreuung in verschiedenen Formen z.B. Gedächtnistraining, Bewegungstherapie, Kunst (malen/zeichnen), Singen, Vorlesung, Einkaufen und weitere individuelle Betreuungsmöglichkeiten auf Anfrage.